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Straßenverladung

Straßenverladung

Bei der Verladung von Rüben auf Kreis- oder Staatsstraßen gilt es für den ANBAUER, einige Dinge zu beachten:

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  • rechtzeitig (min. 14 Tage vor Verladung) den jeweiligen Einsatzleiter informieren

  • rechtzeitig (min. 14 Tage vor Verladung) bei der zuständigen Stelle die Verkehrsrechtliche Anordnung einholen und diese dem Einsatzleiter vorlegen

  • rechtzeitig für Beschilderung sorgen (z.B. Bauhof)

  • unverzüglich für eine Reinigung der Fahrbahn sorgen

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Die Formulare zur Verkehrsrechtlichen Anordnung können mit untenstehenden Links heruntergeladen werden.

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Die Verkehrsrechtliche Anordnung ist unaufgefordert dem jeweiligen Einsatzleiter vorzulegen.

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Bei Fragen ist die jeweilige MR-Geschäftsstelle behilflich!

Muster VRA_mit Schriftzug.jpg
Lageplan Muster
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